Adventskalender Türchen 9

Winterdienst Unfall Haftpflicht Eisglätte Schnee09.12.2017 – 9. Türchen: Wissen Sie eigentlich, wer für den Winterdienst zuständig ist? Verraten wir Ihnen heute ganz besinnlich hinter unserem Türchen Nr. 9.

Zunächst einmal sind die Kommunen in der Pflicht – doch die können die Verantwortung an die Anlieger weitergeben, also den Eigentümer bzw. Vermieter.

Vermieter wiederum können diese Pflicht entweder an einen Dienstleister oder auch an die Mieter abgeben. Wie und wann genau geräumt werden muss, regelt jede Kommune unterschiedlich. Ein Blick auf die städtischen Webseiten bringt Klarheit.

Ganz abgeben kann der Vermieter die Verantwortung jedoch nicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass auch tatsächlich geräumt wird. Außerdem haften Eigentümer auch für die Folgen von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen. Im Ernstfall drohen hohe Kosten, deshalb gilt: Sichern Sie sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung ab.

Als Vermieter benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Für weitere Informationen oder für die Prüfung Ihres Versicherungsschutzes sprechen Sie mich an.